1. Geschäftsgrundlage
Wir führen unsere Lieferungen ausschließlich unter Zugrundlegen unserer
nachstehenden Verkaufsbedingungen aus, die vom Besteller ausdrücklich anerkannt
werden. Entgegenstehende Lieferbedingungen unserer Besteller gelten für uns als
ausgeschlossen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in
Preislisten, Prospekten etc. Von uns genannte Liefertermine sind nur Annäherungswerte,
die einzuhalten wir uns bemühen. Aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen können
gegen uns keine Ansprüche hergeleitet werden, es sei denn, derartige Fristen sind von
uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden und eine uns gesetzte angemessene
Nachfrist bleibt unbeachtet. An Aufträge sind wir nur gebunden, wenn diese von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden, unabhängig von der Form, in der sie erteilt
wurden. Katalogangaben sind lediglich Warenbeschreibungen und stellen keinesfalls
zugesicherte Eigenschaften dar. Darüber hinaus sind Eigenschaften von Mustern nicht als
zugesicherte Eigenschaften anzusehen.
3. Preise
Es haben ausschließlich die von uns schriftlich bestätigten Preise Gültigkeit. Diese
verstehen sich zuzüglich jeweils Umsatzsteuer sowie zuzüglich Nebenkosten wie
Porto und Verpackung, Frachten Versicherungen etc... Liegen zwischen Bestellung und
Lieferung mehr als 4 Monate, so sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen
Preis zu berechnen, auch wen zunächst andere Preise bestätigt wurden. Der jeweilige
Tagespreis gilt auch nur, wenn unsere Auftragsbestätigungen ohne Preisangaben erfolgen.
Erfolgt eine Bestellung auf Abruf, so gilt für die einzelnen Teillieferungen jeweils der am
Tage der Lieferung gültige Einzelpreis. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers
berechtigen uns in jedem Fall zur Preisanpassung.
4. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlung innerhalb
von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Ansonsten ist der Betrag binnen 30 Tagen netto
zu zahlen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen des
üblichen Kontokorenzinssatzes zu fordern. Kann ein höherer Verzugsschaden
nachgewiesen werden, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Gegenüber unseren Rechnungen kann nur mit anerkannten oder bereits gerichtlich
festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht des
Bestellers gegenüber unseren Forderungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Lieferung
Der Versand unserer Waren erfolgt ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Mit Verlassen unseres Hauses geht die Gefahr für die bestellte Ware auf den Besteller
über. Gleiches gilt im Fall einer Abholung im Zeitpunkt der Anzeige der
Versandbereitschaft. Sofern keine gesonderten Wünsche des Bestellers vorliegen, wählen
wir die nach unserer Ansicht billigste Versandart, ohne jedoch für die Auswahl eine
Haftung zu übernehmen.
7. Sonderanfertigungen
Nach Muster oder Zeichnung sowie auf Sonderwunsch anzufertigende Teile, müssen in
jedem Falle abgenommen und bezahlt werden, es sei denn, sie weisen einen von uns zu
vertretenden Mangel auf, der ihre Tauglichkeit für die Zwecke des Käufers aufhebt. Ist
die Tauglichkeit für die Zwecke des Käufers lediglich gemindert, kann der Käufer nur
Minderung des Kaufpreises, nicht jedoch Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
8. Mengen
Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor. Mehr- oder
Minderlieferungen von bis zu 10 % der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als
vertragsmäßige Erfüllung. Bei Unterlieferung der Bestellmenge besteht kein Anspruch auf
Nachlieferung der Fehlmenge.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt,
über die gekauften Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung unserer Ware entstehen Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten.
Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Der Käufer gilt in diesen Fällen als
Verwahrer.
9.2 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Käufer
schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff 9.1)
zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung
seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser
Forderungen ist der Käufer nicht befugt.
9.3 Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsweise ist dem Käufer
untersagt.
9.4 Über eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte hat
uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
9.5 Im Falle eine Zahlungsverzuges oder einer Vermögensverschlechterung sind wir
berechtigt, die sofortige Aushändigung
der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Befristete Forderungen werden sofort fällig.
9.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben
wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.
10. Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, unsere Ware nach Eingang zu prüfen und erkennbare
Mängel unverzüglich nach Eingang schriftlich zu rügen. Spätere Beanstandungen werden
von uns nicht anerkannt. Der Besteller hat uns Gelegenheit zu geben, uns von der
Richtigkeit der Beanstandung zu überzeugen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind
wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
Bei berechtigter Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl alle diejenigen Teile
oder Leistungen unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die
innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache
bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Sachmängelansprüche verjähren in
12 Monaten. Weitergestehende Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit und
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den
vorstehenden Regelungen verbunden. Soweit dem Käufer nach diesen Regelungen
Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für
Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist.
11. Rücktritt
Ist eine vertragsgemäße Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht
möglich, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller
hieraus Rechte gegen uns herleiten kann.
12. Erfüllungsort, Gerichtstand, anzuwendendes Recht.
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile ist Neustadt
Weinstrasse. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
einheitlichen UN-Kaufrechtes.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die
möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.